Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABGs)
Vertragsabschlüsse
Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Unterricht, Kurse, Beritt) mit Lisa Schumann gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Alle Angebote von Lisa Schumann in Form von Werbeanzeigen, Angeboten, Flyern, Prospekten, Website usw. sind (auch bezüglich der Preisangaben) unverbindlich, sofern nicht ausdrückliche eine verbindliche Zusicherung erfolgt ist.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
Preise und Zahlungen
Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten, gemäß §19 Abs.1 UStG erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Verzugs gültigen Basiszinssatz rechnen.
Zahlungsvereinbarungen
Beritt
Der Beritt durch Lisa Schuman erfolgt ausschließlich mobil. Die Berittkosten sind bei Voll- oder Teilberitt monatlich am 01. des jeweiligen Monats zu entrichten. Bei Korrekturberitt können die Einheiten wie unter Unterricht aufgeführt am Tag des Beritts bar vor Ort oder per Paypal innherhalb von 24 Stunden überwiesen werden. Dies gilt solange keine anderen Vereinbarungen wie Paketbuchungen vereinbart wurden.
Unterricht
Einzelne Unterrichtseinheiten sind am Tag des Unterrichts vor Ort in bar oder innerhalb von 24 Stunden per Paypal fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen, wie Paketbuchungen vereinbart wurden.
Kurse- und Seminare
50% der Kursgebühren sind bis 14 Tage vor Kursbeginn als Anzahlung zu überweisen. Die restlichen 50% werden spätestens am ersten Tag des Kurses vor Ort in bar oder mit Zahlungseingang per Überweisung fällig.
Kosten für die Unterbringung der Teilnehmerpferde, wenn externe Teilnehmer die Kurse besuchen, ist nicht in der Kursgebühr enthalten und mit den jeweiligen Anlagenbetreibern selbständig zu vereinbaren.
Paketbuchungen
Bei Paketbuchungen ist die Zahlung monatlich im Voraus zu leisten, wobei sich nicht am 01. des Monats, sondern am individuell vereinbarten Startzeitpunkt orientiert wird. Die Mindestlaufzeit einer Paketbuchung beträgt 3 Monate und ist danach 14 Tage vor Ablauf zu kündigen, ansonsten erfolgt eine automatische Verlängerung um einen Monat. Der Kunde kann innerhalb des ersten Monats von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, und bezahlt demnach nur den ersten Monat. Des Weiteren kann der Kunde 48 Stunden nach der ersten Einheit von einer Zufriedenheitsgarantie Gebrauch machen und zahlt in diesem Fall nur die erste Einheit im Umfang von 60 min.
Dauer der Einheit
Eine Arbeitseinheit dauert, je nach Buchung durch den Kunden 30 min, 45 min oder 60 min. Es besteht jedoch kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch Lisa Schumann. Die Beendigung der Einheit erfolgt ausschließlich durch Lisa Schumann unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit des Pferd-Reiter Paares. Der Inhalt der jeweiligen Einheit wird vor Beginn mit dem Kunden besprochen, kann aber durch Lisa Schumann im Verlauf der Unterrichteinheit an die jeweilige Situation angepasst werden. So kann eine vereinbarte Reitstunde mit einem unpassenden Sattel nicht durchgeführt werden und das Thema kann auf eine Bodenarbeit- oder Longeneinheit abgeändert werden.
Wird die Einheit auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet oder abgebrochen, ist der Kunde verpflichtet die volle Einheit zu bezahlen. Eine Gutschrift oder Rückzahlung durch Lisa Schumann erfolgt in dem Fall nicht.
Ausfall / Absagen
Mobiler Unterricht
Wenn der Reiter zur vereinbarten Unterrichtszeit nicht oder verspätet erscheint, besteht kein Anspruch auf Nachholung der vereinbarten Unterrichtszeit und die Leistung wird zu 100% abgerechnet. Das Gleiche gilt, wenn die Platz- oder Hallennutzung durch den Reiter nicht sichergestellt wurde.
Wird die Einheit bei Krankheit oder Ausfall des Reiters nicht rechtzeitig d.h. 48 Stunden im Voraus abgesagt, wird die vereinbarte Leistung im vollem Umfang fällig. Folgende Alternativen stehen dem Kunden zur Verfügung: es kann ein Ersatzreiter gestellt werden, der Kunde kann veranlassen, dass Lisa Schumann die Arbeit mit dem Pferd in dieser Einheit eigenständig übernimmt oder der Kunde kann auf eine Theorieeinheit ausweichen.
Bei Krankheit des Pferdes gilt ebenfalls die 48h Regel, es sei denn es tritt ein Akutfall wie z.b. Kolik ein. Die Unterrichtseinheit wird in Form einer Theorieeinheit oder offenen Fragerunde durchgeführt.
Sollte das Pferd innerhalb einer Trainingseinheit nicht einsetzbar werden z.b. durch eine akute Lahmheit muss die Stunde vorzeitig beendet werden, dennoch ist die Leistung in voller Höhe zu entrichten.
Ausgenommen von der 48h Regelung sind wetterbedingte Absagen bei Unwetter (Gewitter, Orkanböen), sowie Warnungen vor Sturm und Starkregen bei Kunden ohne Reithalle.
Mobiler Beritt
Seminare und Kurse
- Bei Absage des Teilnehmers 3 Tage vor dem Kurstermin werden 75 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt, soweit kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
- Bei Absage des Kurses 2 Tage vor Kurstermin werden 100 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt, soweit kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Absagen seitens der Trainerin
Bei Ausfall von Lisa Schumann vor einer Unterrichtseinheit kann Lisa Schumann einen Ersatz oder eine Vertretung stellen, ist dies nicht möglich, werden die ausgefallenen Leistungen nachgeholt. Soweit Lisa Schumann ihre vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder andere unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten keinerlei nachteilige Rechtsfolgen für Lisa Schumann ein.
Bei Absage von Unterrichtseinheiten, Kursen, Seminaren durch Lisa Schumann werden bereits geleistete Zahlungen an den jeweiligen Kunden zurückerstattet oder auf Wunsch des Kunden für eine andere Leistung gutgeschrieben und zeitnah ein alternativer Termin angeboten. Schadensersatzansprüche durch die Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.
Teilnahmebedingungen an Unterricht und Kursen
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Pferde. Im Unterricht ist eine Reitkappe und im Fall von Springstunden eine Schutzweste zu tragen. Das Tragen von Handschuhen bei der Boden- und Longenarbeit wird dringend empfohlen. Bei nicht Erfüllung der angeordneten Schutzkleidung kann ein Ausschluss von der Teilnahme bei voller Kostenübernahme durch den Kunden erfolgen.